AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Hotelaufnahmeverträge und Veranstaltungen Moselhotel Sonnenuhr GmbH

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Moselhotel Sonnenuhr GmbH, insbesondere für Hotelaufnahmeverträge
sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Moselhotels, insbesondere der Serviceleistungen.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch das Moselhotel Sonnenuhr.

2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform
2.1 Präsentationen des Moselhotel Sonnenuhr, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot des Moselhotels dar.
2.2 Ein Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Moselhotel Sonnenuhr zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

3. Gesamtschuldnerische Haftung
Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder
Durchführung eines Dritten, so haften der Gast und der Dritte bzw. der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner.

4. Preise
4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.2 Rechnungen des Moselhotel Sonnenuhr sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
4.3 Der Gästebeitrag der Stadt Bernkastel-Kues wird gesondert berechnet.
4.4 Das Moselhotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlungen und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Moselhotel ist ferner berechtigt, während der
Vertragslaufzeit aufgelaufene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht dem Moselhotel Sonnenuhr ein
Leistungsverweigerungsrecht zu.

5. Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen
5.1 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Moselhotel Sonnenuhr.
5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein.
5.3 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
5.4 Zimmerstornierungen können nur schriftlich erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung der Buchung ist der Eingang der schriftlichen Zimmerstornierung beim Moselhotel
Sonnenuhr.

1. Stornierungsbedingungen

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5.4.2(1) Bis zu einem Monat vor dem geplanten Aufenthalt entstehen dem Gast bei Stornierungen von Reservierungen keine Stornokosten. Bei späteren Stornierungen ist das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der Regelungen des Abs. 2 zu zahlen.
(2) Bei Nichtinanspruchnahme vertraglich vereinbarter Leistungen verpflichtet sich der Gast, folgende Stornierungsgebühren zu zahlen:
• bis 30 Tage vor der Anreise: keine Gebühren
• 30 Tage vor der Anreise: 60% des Buchungspreises
• 15 Tage vor der Anreise: 80% des Buchungspreises
• 1 Tag vor Anreise und Nichtanreise: 100% des Buchungspreises

6. Besondere Bestimmungen für Spa
6.1 Bei evtl. gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Stoffwechselstörung, Allergien oder eine Schwangerschaft dürfen die Einrichtungen nicht genutzt werden. Das Moselhotel Sonnenuhr übernimmt bei Zuwiderhandlungen keine Haftung.
6.2 Das Moselhotel Sonnenuhr haftet nicht für durch Kosmetika und Behandlungen aufgetretene nicht absehbare Haut- und Körperreaktionen sowie durch dem Gast nicht
bekannte oder dem Moselhotel Sonnenuhr nicht mitgeteilte Allergien oder andere körperliche Voraussetzungen, bei denen von der gebuchten Behandlung abzusehen
gewesen wäre.
6.3 Das Moselhotel Sonnenuhr kann die Wellness- und Fitnessräume vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern.
6.4 Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht im Fitnessraum und Wellnessbereich aufhalten.

7. Rücktrittsrecht des Moselhotel Sonnenuhr
Das Moselhotel Sonnenuhr ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn
a) Höhere Gewalt oder andere von dem Moselhotel Sonnenuhr nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,
b) die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Moselhotels Sonnenuhr nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht von dem Moselhotel Sonnenuhr zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. bekannt geworden ist.

8. Haftung der Moselhotel Sonnenuhr
8.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Waren oder Leistungen des Moselhotel Sonnenuhr auftreten, wird sich das Moselhotel Sonnenuhr auf unverzügliche Rüge des
Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Unterlässt es der Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel dem Hotel innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf
Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Anzeigepflichten des § 536
c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie – bei Kaufleuten – § 377 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für sämtliche sonstige gesetzlichen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten.
8.2 Das Moselhotel Sonnenuhr haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen
Schaden begrenzt.
8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Moselhotel Sonnenuhr wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Ziff. 11 dieser AGB (Haftung für eingebrachte Sachen) bleiben unberührt.

Moselhotel Sonnenuhr GmbH
Uferallee 3
54470 Bernkastel-Wehlen
TELEFON +49(0)6531/9173266
welcome@moselhotel-sonnenuhr.de

9. Haftung für eingebrachte Sachen
Beherbergt das Moselhotel Sonnenuhr Gäste oder Auftraggeber von Veranstaltungen, so haftet das Moselhotel Sonnenuhr nach den Regelungen der §§ 701 ff. BGB – also grundsätzlich der Höhe nach begrenzt durch das 100-fache des Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens bis zu dem Betrag von EUR 600,00 und höchstens bis zu dem Betrag von EUR 3.500,00.
Für Wertgegenstände (Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten) die im Zimmer und nicht im Haupttresor untergebracht sind, haftet das Moselhotel Sonnenuhr nicht.
Die Haftung der gesamten Wertgegenstände eines Gastes im Haupttresor sind auf 1.000,- Euro begrenzt.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
10.2 Sofern der Gast oder Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des Moselhotels Sonnenuhr in Bernkastel-Kues.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Moselhotel Sonnenuhr GmbH
Stefan Krebs
Geschäftsführer

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